Zivil- und Katastrophenschutz im DRK Kreisverband Düsseldorf
Der Kreisverband ist als untere Verbandsstufe für die Planung, Leitung und Führung im Katastrophenschutz zuständig. Er ist Ansprechpartner der Stadt Düsseldorf (untere Katastrophenschutzbehörde) in Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutz.
Der Rotkreuzbeauftragte
Der Rotkreuzbeauftragte (RKB) handelt im Auftrag des Kreisvorstandes und ist für die einheitliche Lenkung und fachgerechte Durchführung aller mit der Vorbereitung des K-Einsatzes notwendigen Aufgaben verantwortlich. Der RKB erhält vom Vorstand die für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Vollmachten und Befugnisse.
Der RKB wird vom Vorstand des Kreisverbands vorgeschlagen und vom Präsidenten des Landesverbands bestellt.
Die Aufgaben des RKB im Innenverhältnis
in der Vorbereitungszeit
leitet den den Arbeitskreis für Angelegenheiten des Katastrophenschutzes (K-Arbeitskreis)
stellt mit Unterstützung des K-Arbeitskreises die personelle und materielle Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials sicher
führt in Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer die erforderlichen Vorstandsbeschlüsse in organisatorischer, materieller und finanzieller Hinsicht herbei
beschafft dem Vorstand die entsprechenden Informationen und Unterlagen
verantwortlich für die Aufstellung und Fortschreibung des Einsatzplanes des KV und Umsetzung behördlicher Einzelmaßnahmen für den Alarmfall in der Einsatzplanung
beteiligt sich bei der Auswertung der Karteien der Bereitschaftsangehörigen (Helferkartei)
überwacht die dem KV zur Verfügung stehenden Kfz, die für den Einsatz im K-Fall vorgesehen sind
erstattet dem Vorstand alljährlich Bericht über die K-Arbeit im Kreisverband
bei Übungen und Einsätzen
übermittelt bei DRK-eigenen Übungen den Einsatzauftrag des Vorstands bzw. des Vorsitzenden an die DRK-Leitungsgruppe, informiert sich über den Ablauf und unterstützt die DRK-Leitungsgruppe
hält bei behördlich angeordneten Übungen und Einsätzen mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe Verbindung und stimmt sich fortwährend mit ihr über die erforderlichen Maßnahmen ab
unterrichtet den Kreisvorsitzenden über Beginn und Fortgang einer Übung bzw. eines Einsatzes
bei länger andauernden Einsätzen steht er, möglichst täglich, dem Kreisvorsitzenden für Lagebesprechungen zur Verfügung, an denen auch die Führung der DRK-Leitungsgruppe teilnehmen sollte
fertigt nach Beendigung einer Übung oder eines Einsatzes in Zusammenarbeit mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe einen Bericht an und trägt diesen dem Kreisvorstand vor
im Konfliktfall
Die Aufgaben des RKB im Außenverhältnis
in der Vorbereitungszeit
vertritt den KV in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes gegenüber der Behörde
sorgt dafür, daß der KV im Einsatzplan der Behörde bei allen Planungen berücksichtigt wird
berät die Behörde über das gesamte verfügbare DRK-Potential und informiert über den Stand des Auf- und Ausbaus des Stützpunktnetzes im KV-Bereich
vertritt den Kreisverband im Zusammenwirken mit der KBFung bei Inspektionen der Behörde
arbeitet in Angelegenheiten des Zivil- und KatS mit Vertretern anderer Hilfsorganisationen zusammen
bei Übungen und Einsätzen
handelt bei der Mitarbeit in der Behörde in deren Auftrag und unter deren Verantwortung
entwirft für die Behörde bei den von ihr angesetzten Übungen und Einsätzen Einsatzaufträge an Einheiten und Einrichtungen des DRK und veranlaßt ihre Durchführung
berät den Stab der Behörde über weitergehende Hilfsmöglichkeiten des DRK und übermittelt die behördlichen Aufträge an die DRK-Leitungsgruppe
vertritt gegenüber der Behörde auch die Aufgaben des KAB und wirkt bei Bedarf darauf hin, daß dieses zum Einsatz kommt
im Konfliktfall
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