RKB

NOCH IN BEARBEITUNG

Zivil- und Katastrophenschutz im DRK Kreisverband Düsseldorf

Der Kreisverband ist als untere Verbandsstufe für die Planung, Leitung und Führung im Katastrophenschutz zuständig. Er ist Ansprechpartner der Stadt Düsseldorf (untere Katastrophenschutzbehörde) in Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutz.

Der Rotkreuzbeauftragte

Der Rotkreuzbeauftragte (RKB) handelt im Auftrag des Kreisvorstandes und ist für die einheitliche Lenkung und fachgerechte Durchführung aller mit der Vorbereitung des K-Einsatzes notwendigen Aufgaben verantwortlich. Der RKB erhält vom Vorstand die für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Vollmachten und Befugnisse.

Der RKB wird vom Vorstand des Kreisverbands vorgeschlagen und vom Präsidenten des Landesverbands bestellt.

Die Aufgaben des RKB im Innenverhältnis

in der Vorbereitungszeit

  • leitet den den Arbeitskreis für Angelegenheiten des Katastrophenschutzes (K-Arbeitskreis)
  • stellt mit Unterstützung des K-Arbeitskreises die personelle und materielle Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials sicher
  • führt in Zusammenarbeit mit dem Kreisgeschäftsführer die erforderlichen Vorstandsbeschlüsse in organisatorischer, materieller und finanzieller Hinsicht herbei
  • beschafft dem Vorstand die entsprechenden Informationen und Unterlagen
  • verantwortlich für die Aufstellung und Fortschreibung des Einsatzplanes des KV und Umsetzung behördlicher Einzelmaßnahmen für den Alarmfall in der Einsatzplanung
  • beteiligt sich bei der Auswertung der Karteien der Bereitschaftsangehörigen (Helferkartei)
  • überwacht die dem KV zur Verfügung stehenden Kfz, die für den Einsatz im K-Fall vorgesehen sind
  • erstattet dem Vorstand alljährlich Bericht über die K-Arbeit im Kreisverband

bei Übungen und Einsätzen

  • übermittelt bei DRK-eigenen Übungen den Einsatzauftrag des Vorstands bzw. des Vorsitzenden an die DRK-Leitungsgruppe, informiert sich über den Ablauf und unterstützt die DRK-Leitungsgruppe
  • hält bei behördlich angeordneten Übungen und Einsätzen mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe Verbindung und stimmt sich fortwährend mit ihr über die erforderlichen Maßnahmen ab
  • unterrichtet den Kreisvorsitzenden über Beginn und Fortgang einer Übung bzw. eines Einsatzes
  • bei länger andauernden Einsätzen steht er, möglichst täglich, dem Kreisvorsitzenden für Lagebesprechungen zur Verfügung, an denen auch die Führung der DRK-Leitungsgruppe teilnehmen sollte
  • fertigt nach Beendigung einer Übung oder eines Einsatzes in Zusammenarbeit mit der Führung der DRK-Leitungsgruppe einen Bericht an und trägt diesen dem Kreisvorstand vor

im Konfliktfall

  • setzt unter den erschwerten Bedingungen des Konfliktfalls seine Arbeit wie bei Einsätzen in Friedenszeiten fort
  • wird hierbei durch den Konventionsbeauftragten beraten

Die Aufgaben des RKB im Außenverhältnis

in der Vorbereitungszeit

  • vertritt den KV in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes gegenüber der Behörde
  • sorgt dafür, daß der KV im Einsatzplan der Behörde bei allen Planungen berücksichtigt wird
  • berät die Behörde über das gesamte verfügbare DRK-Potential und informiert über den Stand des Auf- und Ausbaus des Stützpunktnetzes im KV-Bereich
  • vertritt den Kreisverband im Zusammenwirken mit der KBFung bei Inspektionen der Behörde
  • arbeitet in Angelegenheiten des Zivil- und KatS mit Vertretern anderer Hilfsorganisationen zusammen

bei Übungen und Einsätzen

  • handelt bei der Mitarbeit in der Behörde in deren Auftrag und unter deren Verantwortung
  • entwirft für die Behörde bei den von ihr angesetzten Übungen und Einsätzen Einsatzaufträge an Einheiten und Einrichtungen des DRK und veranlaßt ihre Durchführung
  • berät den Stab der Behörde über weitergehende Hilfsmöglichkeiten des DRK und übermittelt die behördlichen Aufträge an die DRK-Leitungsgruppe
  • vertritt gegenüber der Behörde auch die Aufgaben des KAB und wirkt bei Bedarf darauf hin, daß dieses zum Einsatz kommt

im Konfliktfall

  • nimmt die vorbezeichneten Aufgaben in dem zuständigen Zivilschutzstab wahr

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